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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für jeden Standort gilt ein eigener Vertrag mit eigenen AGB. Wähle den Standort, für den du die Bedingungen brauchst.

Stand: 19.08.2026

Für welchen Standort?

AGB – Standort Wasserstraße 5

Diese AGB als PDF

1. Vertragspartner, Geltungsbereich, Minderjährige und Änderungen der AGB

1.1 Vertragspartner ist S&L Fitness, Inhaber Sebastian Rinschede, Wasserstraße 5, 57439 Attendorn (im Folgenden „Studio“). Vertragsgegenständlicher Standort ist S&L Fitness Wasserstraße, Wasserstraße 5, 57439 Attendorn.

1.2 Der Begriff "Mitglied" beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen), die einen gesonderten Vertrag mit dem Studio abgeschlossen hat, unabhängig ihres Geschlechts.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Studio und dem Mitglied über die Nutzung des Standorts Wasserstraße 5 sowie der dort vereinbarten Leistungen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Studionutzung mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Von den Erziehungsberechtigten ist ein Notfallkontakt anzugeben. Minderjährige Mitglieder können nur die Mitgliedschaft „Basic“ schließen. Das minderjährige Mitglied schließt mit dem Studio einen zunächst schwebend unwirksamen Vertrag, der durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten genehmigt und sodann wirksam wird. Sind die Erziehungsberechtigten bei Vertragsschluss anwesend, so wird der Vertrag sofort wirksam. Die Einwilligung ist auch in diesem Fall durch die Unterschrift zu bestätigen.

1.5 Das Studio ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn der Kunde der Änderung zustimmt. Die Zustimmung des Mitglieds gilt als erteilt, wenn das Studio dem Mitglied die vorgeschlagene Änderung der AGB spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt hat und das Mitglied nicht innerhalb von 6 Wochen danach in Textform widersprochen hat. Das Studio verpflichtet sich, das Mitglied mit der Änderungsmitteilung auf die jeweiligen Änderungen und durch besonderen, hervorgehobenen Hinweis auf die Genehmigungswirkung eines unterlassenen rechtzeitigen Widerspruchs hinzuweisen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Das Mitglied und das Studio schließen einen gesonderten Mitgliedsvertrag. Bei einem Vertragsabschluss im Studio füllt das Mitglied vor Ort im Studio einen digitalisierten Mitgliedsvertrag aus. Durch die Unterschrift des Mitglieds kommt der Vertrag zustande. Das Mitglied kann vorab die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen einsehen.

2.2 Online-Vertragsabschluss Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, können keinen Online-Vertrag abschließen. Nach der Auswahl des gewünschten Tarifs auf der Studio-Website gibt das Mitglied durch das Anklicken einer mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab. Die Annahme des Angebots wird dem Mitglied mittels einer Bestätigungsmail durch S&L Fitness erklärt und damit ist der Vertrag geschlossen. Das Angebot einer Person, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird nicht angenommen. Der Vertragstext wird von dem Studio gespeichert und das Mitglied erhält mit der Bestätigungsmail das Vertragsdokument nebst dieser AGB übersendet. Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt für das Mitglied das gesetzliche Widerrufsrecht, hierüber wird das Mitglied beim Vertragsabschluss gesondert belehrt.

3. Nutzung des Studios, Studioregeln

3.1 Der Standort Wasserstraße 5 kann bei einer „Basic“-Mitgliedschaft Montag bis Sonntag von 06.00 bis 22.00 Uhr genutzt werden. Ist die erweiterte Öffnungszeit gebucht, kann der Standort Montag bis Donnerstag von 00.00 bis 24.00 Uhr, Freitag von 00.00 bis 22.00 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 06.00 bis 22.00 Uhr genutzt werden. Der Standort wird grundsätzlich ohne Personal betrieben. Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Absprache statt.

3.2 Sofern ein Mitglied mit einer „Basic“-Mitgliedschaft den Standort Wasserstraße außerhalb der vereinbarten Nutzungszeiten betritt oder nutzt, schuldet es für jeden schuldhaften Fall einer unzulässigen Nutzung eine Vertragsstrafe von 5,00 €. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied nachweist, dass dem Studio überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatz angerechnet.

3.3 Das Mitglied ist ausschließlich zur Nutzung des Standorts Wasserstraße 5 und der dort vereinbarten Leistungen berechtigt. Die Nutzung des Standorts Askay 16 ist nur gestattet, wenn dies im gebuchten Tarif enthalten oder ausdrücklich vereinbart ist. Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten erhoben werden. Das Mitglied hat die Anweisungen des Studiopersonals zu befolgen.

3.4 Das Studio ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorrübergehend zu sperren und wegen Renovierung oder Revision für maximal 30 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.

3.5 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb der gesamten Fitness-Anlage untersagt. Die Getränkeanlage darf nur mit der vom Studio gestellten Flasche benutzt werden. Ferner ist es nicht gestattet im Studio zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.

3.6 Während des Trainings ist Sportkleidung zu tragen. Das Trainieren mit freiem Oberkörper oder barfuß ist nicht gestattet.

3.7 Während des Trainings am Gerät ist ein Handtuch derart zu benutzen, dass die Kontaktfläche zum Gerät abgedeckt wird. Nach dem Training am Gerät ist das jeweilige Gerät zu desinfizieren. Hanteln und Scheiben müssen nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablagefläche gebracht werden.

3.8 Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

3.9 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Zutritt und Check-in erfolgen über den persönlichen digitalen QR-Code des Mitglieds in MySports. Jedes Mitglied darf ausschließlich seinen eigenen QR-Code verwenden. Die Weitergabe von Zugangsdaten, QR-Codes, Screenshots oder sonstigen Kopien des Zutrittsmediums an Dritte ist unzulässig. Ohne gültigen persönlichen QR-Code kann das Studio dem Mitglied den Zutritt und die Nutzung gebuchter Leistungen verweigern. Das Mitglied ist verpflichtet, sein Mobilgerät, sein MySports-Benutzerkonto, seine Zugangsdaten und seinen QR-Code vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Verlust des Mobilgeräts, ein vermuteter Missbrauch oder eine sonstige Gefährdung der Zugangsdaten ist dem Studio unverzüglich zu melden. Das Mitglied schuldet bei jedem schuldhaften Fall einer unzulässigen Weitergabe oder Nutzung seines Zutrittsmediums durch Dritte eine Vertragsstrafe von 100,00 €. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied nachweist, dass dem Studio überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatz angerechnet.

3.10 Das Mitglied darf unberechtigten oder nicht angemeldeten Personen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Studios keinen Zutritt ermöglichen. Bei jedem schuldhaften Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 100,00 € pro Vorfall fällig. Ein weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.

3.11 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde

4. Beiträge und Pauschalen, Zahlungsweise, Preisanpassungsrecht

4.1 Das Mitglied ist verpflichtet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Mitgliedsbeiträge und Pauschalen zu bezahlen.

4.2 Sofern eine wöchentliche Zahlung und mit dem Mitglied nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus zu Beginn einer Woche, d.h. jeweils montags, für die jeweiligen Kalenderwoche im Voraus fällig. Der jeweils fällige Betrag wird an jedem Montag einer Kalenderwoche, sofern dieser kein Werktag ist am darauffolgenden Werktag, vom Konto des Mitglieds abgebucht. Sofern ein Mitgliedsvertrag nicht an einem Montag geschlossen wird, wird der Beitrag für die erste anteilige Kalenderwoche sowie die Aufnahmegebühr in Höhe von €15,00 am Tag des Vertragsabschlusses fällig und wird mit dem nächsten fälligen wöchentlichen Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im Falle einer Beendigung der Mitgliedschaft, kann der Beitrag für die letzte anteilig beitragspflichtige Woche der Vertragslaufzeit mit dem Mitgliedsbeitrag der Vorwoche fällig gestellt werden. Im Studio erfolgt ein bargeldloser Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen. Die in Anspruch genommenen Zusatzleistungen (z.B. Snack-Automat etc.) werden zusammen mit dem wöchentlich fälligen Betrag eingezogen. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.

4.3 Sofern eine Lastschrift nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist das Studio berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom Sepa-Lastschriftmandat zu machen und/oder Ersatz der dem Studio aufgrund der Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstanden Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern das Mitglied die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten hat.

4.4 Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern das Mitglied diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgen, hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.

4.5 Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von 9 Wochenbeiträgen entspricht in Verzug, ist das Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Bei einer Kündigung aus einem wichtigen Grund, ist das Studio berechtigt, die für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeiträge als Schadensersatz geltend zu machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung des Studios aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass dem Studio überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.6 Der Beitrag kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn das Mitglied kann sich, aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Für diesen Zeitraum ruht die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch Fitnesstraining an allen Gerätegruppen. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig.

4.7 Sofern sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht, ist das Studio berechtigt, den wöchentlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, hierbei beschränkt sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz. Das Studio wird diese Preisanpassung durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) vornehmen. Die Erhöhung wird ab dem nächsten Monatsersten, der auf die Erklärung folgt, wirksam. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Sollte sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigen, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. In diesem Fall tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer die Ermäßigung ein.

5. Vertragsdauer, Kündigung, Beitragsanpassung

5.1 Das Mitglied hat die Wahl zwischen einem Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 4 Wochen, 52 Wochen oder 104 Wochen. Sämtliche Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.

5.2 Automatische Vertragsverlängerung bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit und Beitragsanpassung bei Vertragsverlängerung Wird ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit (4, 52 oder 104 Wochen) geschlossen, verlängert sich dieser auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht vom Mitglied oder dem Studio mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen vom Mitglied oder dem Studio gekündigt werden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird die Mitgliedschaft zu dem bei der Anmeldung für den gewählten Tarif vereinbarten Mitgliedsbeitrag fortgeführt. Eine Änderung des Beitrags bleibt nur im Rahmen einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung oder nach Maßgabe dieser AGB zulässig.

5.3 Eine Kündigung hat in Textform (E-Mail oder Brief) oder über den Kündigungsbutton auf der Website des Studios zu erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder per Messenger-Dienst sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5.4 Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für das Studio liegt insbesondere ein außerordentlicher Kündigungsgrund auch vor, wenn das Mitglied bei der Anmeldung und/oder späterer Änderung seiner Daten vorsätzlich Falschangaben macht oder gegen diese AGB wiederholt verstoßen hat, sofern das Studio vor der außerordentlichen Kündigung erfolglos die Einhaltung der betroffenen Vertragspflicht des Mitglieds angemahnt hat (Abmahnung).

6. Sicherheit im Studio, Videoüberwachung, Gesundheit

6.1 Nach Vertragsschluss und vor der ersten Nutzung kann das Mitglied auf Wunsch eine persönliche Einweisung in die Funktionsweise der Geräte erhalten. Ergänzend stehen an den Geräten QR-Codes mit Bedienungs- und Übungshinweisen zur Verfügung. Diese Hinweise sind zu beachten. Bestehen Zweifel an der richtigen oder sicheren Bedienung, darf das betroffene Gerät erst nach einer persönlichen Einweisung benutzt werden.

6.2 Es ist nicht zu jeder Zeit ein Mitarbeiter des Studios persönlich vor Ort. Um die Sicherheit dennoch zu gewährleisten, überwacht das Studio, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen des Studios mit Videokameras. Die Aufnahmen werden gesichert, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Umkleiden werden zum Schutz der Privatsphäre jedoch nicht mit Kameras überwacht.

6.3 In einem Notfall ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen. Die am Standort ausgehängten Notfallhinweise und Standortangaben sind zu beachten. Für das Training während unbetreuter Zeiten wird das Mitführen eines funktionsfähigen Mobiltelefons dringend empfohlen. Allgemeine Hinweise an das Studiopersonal sind telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

6.4 Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.

6.5 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.

7.2 Das Studio haftet für nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.

7.3 Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.

7.5 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.

7.6 Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.

8. Datenschutz Das Studio verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen des Studios und den darin enthaltenen Verweisen, die bei Vertragsschluss und im Studio einsehbar sind. Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen.

Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig abgerufen werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Nebenabreden zur Mitgliedschaftsvereinbarung oder diesen AGB bedürfen der Textform sowie der beidseitigen Zustimmung. Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG jedoch nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil. - ENDE DER AGB – Widerrufsrecht Als Verbraucher steht Ihnen bei einer online gebuchten Dienstleistung, hier dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nachfolgend belehren wir Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Mitgliedschaftsvereinbarung zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der S&L Fitness - Sebastian Rinschede 57439 Attendorn Telefon: 0151 12 01 26 06 E-Mail: info@slfitness.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An:

S&L Fitness - Sebastian Rinschede 57439 Attendorn Telefon: 0151 12 01 26 06 E-Mail: info@slfitness.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen.